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IMMOBILIENERWERB IN UNGARN
Der Erwerb von Immobilien in Ungarn ist laut Regierungsbeschluß 7/96 §1 prinzipiell gestattet:
Ausnahmen sind:
- Landwirtschaftliche Nutzflächen
- Liegenschaften im Außenbereich
- Liegenschaften im Nationalpark
Der Immobilienerwerb durch Ausländer in Ungarn wird durch das jeweilige Bezirks-Verwaltungsamt genehmigt.
Bedingungen für die Genehmigungserteilung sind:
- Kaufvertrag *
- Banknachweis über Devisenumtausch
- notariell begl. Abschrift des Reisepasses
- Bescheid der örtlichen Steuergruppe *
- Kaufbefürwortung durch den Bürgermeister * des jeweiligen Ortes
- Gebührenmarken für Verwaltungszwecke
/* wird vom Rechtsanwalt erledigt/
HOLEN SIE SICH RAT - DER SICHERE WEG IST DER BESSERE !
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