Escati Free Counter


IMMOBILIENERWERB IN UNGARN


Der Erwerb von Immobilien in Ungarn ist laut Regierungsbeschluß 7/96 §1 prinzipiell gestattet:

Ausnahmen sind:

  • Landwirtschaftliche Nutzflächen
  • Liegenschaften im Außenbereich
  • Liegenschaften im Nationalpark

Der Immobilienerwerb durch Ausländer in Ungarn wird durch das jeweilige Bezirks-Verwaltungsamt genehmigt.

Bedingungen für die Genehmigungserteilung sind:
  1. Kaufvertrag *
  2. Banknachweis über Devisenumtausch
  3. notariell begl. Abschrift des Reisepasses
  4. Bescheid der örtlichen Steuergruppe *
  5. Kaufbefürwortung durch den Bürgermeister * des jeweiligen Ortes
  6. Gebührenmarken für Verwaltungszwecke

/* wird vom Rechtsanwalt erledigt/




HOLEN SIE SICH RAT - DER SICHERE WEG IST DER BESSERE !





Achtung! Die Web-Seite kann u.U. Fehler enthalten. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Handlungen, die Sie aufgrund der hier gemachten Aussagen durchführen.

IMB* © 1999-2000